Was benötige ich, um selbstständiger Baufinanzierungsberater zu werden?
Grundsätzlich ist die Vermittlung von Krediten eine gewerbliche Tätigkeit, die vor Aufnahme der Tätigkeit bei deinem zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden muss. Um die Erlaubnis zu beantragen, benötigst du zu allererst eine Berufshaftpflichtversicherung. Denn gemäß § 34 i der GewO handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, da die Hypothekenvermittlung einen sehr sensiblen Bereich darstellt, den der Gesetzgeber als schutzwürdig erachtet. In diesem Sinne müssen angehende selbstständige Baufinanzierungsberater ihre persönliche und finanzielle Eignung nachweisen können, wozu unter anderem eine Unbedenklichkeitserklärung, ein Gewerbezentralregisterauszug und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen sind.
Wie Du siehst, gibt es viele Hürden auf dem Weg, sich als Baufinanzierungsberater selbständig zu machen. Und das war erst der Anfang. FINATUR unterstützt dich hierbei, dein eigenes Unternehmen grundlegend auf- und anschließend auch auszubauen. Hier geht es bereits los bei der Erstellung deines Businessplans bis hin zu den ersten eigenen Kunden. Kontaktiere uns ganz einfach und unverbindlich, um weitere Informationen zu erhalten.
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