Was benötige ich, um selbstständiger Baufinanzierungsberater zu werden?
Grundsätzlich ist die Vermittlung von Krediten eine gewerbliche Tätigkeit, die vor Aufnahme der Tätigkeit bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden muss. Um die Erlaubnis zu beantragen, benötigen Sie generell erst mal eine Berufshaftpflichtversicherung. Denn gemäß § 34 i der GewO handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, da die Hypothekenvermittlung einen sehr sensiblen Bereich darstellt, den der Gesetzgeber als schutzwürdig erachtet. In diesem Sinne müssen angehende selbstständige Baufinanzierungsberater ihre persönliche und finanzielle Eignung nachweisen können, wozu unter anderem eine Unbedenklichkeitserklärung, ein Gewerbezentralregisterauszug und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen sind.
Wie Sie sehen, gibt es viele Anforderungen, um sich als Baufinanzierungsberater selbständig zu machen. Die FINATUR unterstützt Sie hierbei, Ihr eigenes Unternehmen grundlegend auf- und auch auszubauen. Hier geht es bereits los bei der Erstellung Ihres Businessplans bis hin zu den ersten eigenen Kunden. Kontaktieren Sie uns ganz einfach und unverbindlich, um weitere Informationen zu erhalten.
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