Gewerbeanmeldung für Baufinanzierungsberater
Du willst dich als Baufinanzierungsberater selbständig machen und stehst vor Herausforderungen wie der Gewerbeanmeldung, der Zulassung nach §34i oder der Leadgenerierung? Wir haben uns darauf fokussiert, dich in genau diesen Bereichen vollumfänglich zu unterstützen. Mit FINATUR hast du den richtigen Partner an deiner Seite.
Wer sich als Finanzierungsberater selbständig macht, muss dazu ein Gewerbe anmelden. Die einfache Gewerbeanmeldung ist dazu jedoch nicht ausreichend, denn hierbei handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach §34 Absatz f der Gewerbeordnung. Dieser Pragraph beschreibt die Grundlagen eines Gewerbes in der Finanzanlagenvermittlung. Wer Finanzprodukte vermittelt, muss im Rahmen der Gewerbeanmeldung entsprechende Sachkunde ebenso wie eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen.
Du willst als Baufinanzieurngsberater durchstarten, weißt nur noch nicht so recht wie und wo? Kontaktiere uns ganz einfach direkt und unverbindlich!
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