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Gewerbeanmeldung für Baufinanzierungsberater

Du willst dich als Baufinanzierungsberater selbständig machen und stehst vor Herausforderungen wie der Gewerbeanmeldung, der Zulassung nach §34i oder der Leadgenerierung? Wir haben uns darauf fokussiert, dich in genau diesen Bereichen vollumfänglich zu unterstützen. Mit FINATUR hast du den richtigen Partner an deiner Seite.

Gewerbeanmeldung für Finanzierungsberater ist notwendig

Wer sich als Finanzierungsberater selbständig macht, muss dazu ein Gewerbe anmelden. Die einfache Gewerbeanmeldung ist dazu jedoch nicht ausreichend, denn hierbei handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach §34 Absatz f der Gewerbeordnung. Dieser Pragraph beschreibt die Grundlagen eines Gewerbes in der Finanzanlagenvermittlung. Wer Finanzprodukte vermittelt, muss im Rahmen der Gewerbeanmeldung entsprechende Sachkunde ebenso wie eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst, was du als Baufinanzierungsberater beachten musst:

  • es ist eine gewerbepflichtige Tätigkeit, für die neben der Anmeldung beim Gewerbeamt auch eine Erlaubnis erwirkt werden muss
  • alle rechtlichen Voraussetzungen und Bestimmungen sind in § 34 f der Gewerbeordnung geschildert
  • es besteht die Möglichekit, dass eine erteilte Erlaubnis mit Auflagen oder Einschränkungen versehen wird
  • hat sich Antragsteller sich in den letzten 5 Jahren vor der Gewerbeanmeldung einer Straftat schuldig gemacht, wird eine Erlaubnis nicht erteilt
  • Grundvoraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit als Finanzierungsberater sind geordnete finanzielle Verhältnisse sowie eine Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 1,13 Mio. Euro)
  • der vorgesehene Sachkundenachweis kann mittels einer mündlichen und schriftlichen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbracht werden
  • es bestehen zahlreiche Dokumentationspflichten. Somit muss im Arbeitsalltag jedes Beratungsgespräch ausführlich schriftlich protokolliert werden
  • damit der verschärfte Verbraucherschutz gewürdigt wird, müssen Kunden vor allem über mögliche Risiken und (Zusatz)kosten aufgeklärt werden

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Matthias Lallinger FINATUR Geschäftsführung
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