Gewerbeanmeldung für Baufinanzierungsberater
Sie wollen sich als Baufinanzierungsberater selbständig machen und stehen vor Herausforderungen wie der Gewerbeanmeldung, der Zulassung nach §34i oder der Leadgenerierung? Wir haben uns darauf fokussiert, Sie in genau diesen Bereichen vollumfänglich zu unterstützen. Mit FINATUR haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite.
Wer sich als Finanzierungsberater selbständig macht, muss dazu ein Gewerbe anmelden. Die einfache Gewerbeanmeldung ist dazu jedoch nicht ausreichend, denn hierbei handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach §34 Absatz f der Gewerbeordnung. Dieser Pragraph beschreibt die Grundlagen eines Gewerbes in der Finanzanlagenvermittlung. Wer Finanzprodukte vermittelt, wird im Rahmen der Gewerbeanmeldung entsprechende Sachkunde ebenso wie eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen müssen.
Sie wollen als Baufinanzieurngsberater durchstarten, wissen nur noch nicht so recht wie und wo? Kontaktieren Sie uns ganz einfach direkt und unverbindlich!
Kontakt
aufnehmen